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Unter bestimmten Voraussetzungen können Bücher dem ermäßtigen Steuersatz unterliegen. Nach dem Umsatzsteuergesetz (§ 12 Abs. 1 und 2 i. V. m. Anlage 2 UStG) sind Sie verpflichtet, den korrekten Steuersatz abzuführen. Bitte wählen Sie den für Sie zutreffenden Steuersatz aus.

 

Bedingungen für den ermäßtigen Steuersatz (Auszug aus dem UStG):

Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Abs. 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie der Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen, und zwar

a) Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in Teilheften, losen Bogen oder Blättern, zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt, sowie Zeitungen und andere periodische Druckschriften kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag (ausgenommen solche, die überwiegend Werbung enthalten), aus Positionen 4901, 97050000 und 97060000

b) Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend (ausgenommen Anzeigenblätter, Annoncen-Zeitungen und dergleichen, die überwiegend Werbung enthalten), aus Position 4902

c) Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder, aus Position 49030000

d) Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden, aus Position 49040000

e) kartografische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wandkarten, topografischer Pläne und Globen, gedruckt, aus Position 4905